Tarifliche Altergrenze nach § 60 Ab. 1 BAT-KF, Urteil vom 01.12.1993, 7 AZR 428/93

Leitsatz: 1. Der Senat hält an seiner im Urteil vom 20. 10. 1993 (BAGE 74, 363) vertretenen Auffassung fest, dass jedenfalls eine generelle tarifliche Altersgrenze von 65 Lebensjahren, mit deren Erreichen das Arbeitsverhältnis automatisch enden soll, gegen § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI verstößt. 2. Art....

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, Volume: 31, Pages: 513-517
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Old-age pension plan
B Ecclesiastical service law
B Age limit
B Industrial agreement law
Description
Summary:Leitsatz: 1. Der Senat hält an seiner im Urteil vom 20. 10. 1993 (BAGE 74, 363) vertretenen Auffassung fest, dass jedenfalls eine generelle tarifliche Altersgrenze von 65 Lebensjahren, mit deren Erreichen das Arbeitsverhältnis automatisch enden soll, gegen § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI verstößt. 2. Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV führt nicht dazu, dass die Altersgrenzenregelung des § 60 Abs. 1 BAT für kirchliche Einrichtungen zulässig ist, obwohl die übernommene tarifliche Regelung in ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich gegen § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI verstößt. § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI gehört zu den für alle geltenden Gesetzen im Sinne des Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV. 3. Es spricht einiges dafür, dass die Regelung, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall vorsieht, dass der Arbeitnehmer nicht nur das Rentenalter erreicht hat, sondern sich auch dazu entschließt, das Altersruhegeld in Anspruch zu nehmen, nicht gegen § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI verstößt. Der Senat hat diese Frage nicht abschließend entschieden, weil die angegriffene Altersgrenzenregelung nicht an die Vollendung des 65. Lebensjahres anknüpft.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946