Urteil vom 26.07.2006 - AN 18 K 06.30539

Leitsätze: Im Hinblick darauf, dass zahlreiche iranische Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland zum christlichen Glauben konvertieren und sich zwecks Erlangung eines aufenthaltsrechtlichen Status mehr oder weniger missionarisch betätigen, ist ein Abschiebungshindernis nur unter besonderen Um...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Ansbach, Bayerisches Verwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 2006
In: Kirche & Recht
Jahr: 2006, Band: 12, Seiten: 219
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Konversion Religion
B Religionsausübung
B Rechtsprechung
B Asylrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Im Hinblick darauf, dass zahlreiche iranische Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland zum christlichen Glauben konvertieren und sich zwecks Erlangung eines aufenthaltsrechtlichen Status mehr oder weniger missionarisch betätigen, ist ein Abschiebungshindernis nur unter besonderen Umständen anzunehmen. Solche Umstände liegen vor, wenn sich der Betroffene über mehrere Jahre in erheblichem Umfang und mit überdurchschnittlichem Einsatz in der Bundesrepublik ernsthaft religiös betätigt hat.
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht