Asygewährung nach Religionswechsel. Urteil vom 21.6.2012 (M 17 K 10.31116)

Leitsatz: Beruft sich ein Schutzsuchender auf eine Verfolgungsgefährdung mit der Begründung, er sei in Deutschland zu einer in seinem Herkunftsland bekämpften Religion übergetreten, muss er die inneren Beweggründe glaubhaft machen, die ihn zur Konversion veranlasst haben. Es muss festgestellt werden...

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Main Author: VG München (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 468-474
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Refugee law
B Islam
B Conversion Religion
B Refugee
B Christianity
B Germany
Description
Summary:Leitsatz: Beruft sich ein Schutzsuchender auf eine Verfolgungsgefährdung mit der Begründung, er sei in Deutschland zu einer in seinem Herkunftsland bekämpften Religion übergetreten, muss er die inneren Beweggründe glaubhaft machen, die ihn zur Konversion veranlasst haben. Es muss festgestellt werden können, dass die Hinwendung zu der angenommenen Religion auf einer festen Überzeugung und einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel und nicht auf Opportunitätserwägungen beruht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946