La dispensa dal Vetitum del canone 643 § 1, 2° sulla scorta dell'attuale comprensione del rapporto matrimonio - vita consacrata

Die Übersetzung des Titels lautet: "Die Dispens vom Vetitum des Canon 643 § 1 2° aufgrund des aktuellen Verständnisses der Beziehung Ehe - geweihtes Leben". Nach 643 § 1 2° wird ein Ehegatte, solange die Ehe besteht, nicht gültig zum Noviziat zugelassen. Dennoch kann der Apostolische Stuhl...

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Détails bibliographiques
Auteur principal: Etzi, Priamo 1965- (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Italien
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Publié: 2000
Dans: El matrimonio y su expresión canónica ante el III milenio
Année: 2000, Pages: 93-102
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Saint-Siège (motif) Codex iuris canonici 1983. can. 643, §1
B Noviciat
B Admission
B Institut de vie consacrée
B Droit des ordres religieux
Description
Résumé:Die Übersetzung des Titels lautet: "Die Dispens vom Vetitum des Canon 643 § 1 2° aufgrund des aktuellen Verständnisses der Beziehung Ehe - geweihtes Leben". Nach 643 § 1 2° wird ein Ehegatte, solange die Ehe besteht, nicht gültig zum Noviziat zugelassen. Dennoch kann der Apostolische Stuhl durch die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gemeinschaften des apostolischen Lebens den Verheirateten, die beabsichtigen, "in die Religion einzutreten", eine Dispens vom Verbot/vetitum in Angelegenheiten zugestehen, die die Trennung der Ehegatten bei Fortbestehen des Ehebandes und nicht schon dessen Auflösung betreffen, wenn es eine Übereinstimmung mit dem Partner gibt. Der Verfasser will nicht die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens besprechen, sondern dessen Umstände auf der Grundlage des neuen Verständnisses des Verhältnisses von Ehe und geweihtem Leben bewerten. Dieses tendiert dahin, die "Wechselseitigkeit" der beiden Lebensformen aufzuzeigen. Zu diesem Zweck beleuchtet er die vom Lehramt und den Theologen gezogenen Hauptlinien über eine solche Besprechung, und zwar vom Trienter Konzil bis in die Gegenwart. Er stellt heraus, dass die "Überlegenheit" des einen Standes über den anderen nicht mehr herangezogen werden könne zum Zwecke der Dispens vom Verbot des can. 643 § 1 2°. Eine Dispens sollte nach Meinung des Verfassers nur in jenen Fällen gewährt werden, die wegen ihres allgemeinen Charakters für jedwede Materie gelten können. Diese seien die Verdienste der Personen, Notwendigkeit und Nutzen der Kirche, die Umstände von Ort und Zeit, die Beseitigung des Skandals, der Erwerb eines höheren Gutes, die Folgen zukünftiger Güter, die Diskretion, Frömmigkeit, Barmherzigkeit und Religion
ISBN:843131835X
Contient:Enthalten in: El matrimonio y su expresión canónica ante el III milenio