Invalid admission to the novitiate resulting from fraud

Die Übersetzung des Titels lautet: "Ungültiger Eintritt ins Noviziat aufgrund einer arglistigen Täuschung". Der Obere eines Religioseninstituts entdeckte, dass ein Mitglied mit Profess verborgen hielt, dass er Novize in einem anderen Institut war, dort aber aufgrund versuchter homosexuelle...

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Bibliographic Details
Main Author: Woestman, William H. 1929- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Soc. 1996
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1996, Pages: 78-80
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Admission to
B Novitiate
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 643, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 643, §1
B Institute of consecrated life
Description
Summary:Die Übersetzung des Titels lautet: "Ungültiger Eintritt ins Noviziat aufgrund einer arglistigen Täuschung". Der Obere eines Religioseninstituts entdeckte, dass ein Mitglied mit Profess verborgen hielt, dass er Novize in einem anderen Institut war, dort aber aufgrund versuchter homosexueller Handlungen mit einem Polizeibeamten entlassen wurde. Es geht hier um die Frage, ob das Noviziat und damit die Profess aufgrund der arglistigen Täuschung ungültig waren. Der Autor erläutert zunächst den Unterschied zwischen Verheimlichung und arglistiger Täuschung, die Verheimlichung führt nicht unbedingt zu einem nichtigen Eintritt ins Noviziat. Ist das Noviziat und somit die Profess ungültig, musste der Novize beabsichtigt haben, nicht nur etwas zu verschweigen, sondern etwas, das zum Ausschluss führen würde. Das Institut habe das Recht, die Noviziatskandidaten über ihr Leben und ihre Einstellung zu befragen, der zukünftige Novize habe aber das Recht, über Persönliches zu schweigen. Die Entscheidung zur Zulassung zum Noviziat obliegt dem Institut
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions