Sex change operation and right to marry

Die Übersetzung des Titels lautet: "Geschlechtsumwandelnde Operation und das Recht zu heiraten". Hier dargestellt ist ein Fall, in dem ein Paar heiraten möchte und hier nach der Möglichkeit dazu fragt, da die Frau vor ihrer geschlechtsumwandelnden Operation als Mann verheiratet war und die...

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Bibliographic Details
Main Author: Robitaille, Lynda A. (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Soc. 1997
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1997, Pages: 75-77
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Transsexualism
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1084
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1055
B Wedding ceremony
Description
Summary:Die Übersetzung des Titels lautet: "Geschlechtsumwandelnde Operation und das Recht zu heiraten". Hier dargestellt ist ein Fall, in dem ein Paar heiraten möchte und hier nach der Möglichkeit dazu fragt, da die Frau vor ihrer geschlechtsumwandelnden Operation als Mann verheiratet war und diese erste Ehe nichtig erklären lassen möchte. Die Autorin erklärt zunächst, dass beide Anfragen unabhängig voneinander betrachtet werden müssen. Die erste Ehe könne nichtig gesprochen werden, wenn ausreichende Beweise die Nichtigkeit bestätigen. Eine erneute Heirat ist jedoch ausgeschlossen, da das kanonische Gesetz die Frau, da sie als Mann geboren wurde, auch als Mann behandelt. Die Autorin betont, dass die Determination von Geschlechtlichkeit hier ausschlaggebend sei und stellt die kanonische Auslegung anhand eines Falles, der sich mit Transsexualität beschäftigt, dar
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions