Mass offerings
Die Übersetzung des Titels lautet: "Messstipendien". Hier dargestellt sind zwei Fälle, in denen der letzte Wille des Klerikers durch geänderte Umstände nicht direkt ausgeführt werden kann. Im hier zuerst beschriebenen Fall sollen 10 000 Dollar für Messen, die zum Zeitpunkt der Testamentsni...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Soc.
1996
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1996, Pages: 11-15 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Messapplikation
B Mass stipend B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 950 B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 952, §1 |
Summary: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Messstipendien". Hier dargestellt sind zwei Fälle, in denen der letzte Wille des Klerikers durch geänderte Umstände nicht direkt ausgeführt werden kann. Im hier zuerst beschriebenen Fall sollen 10 000 Dollar für Messen, die zum Zeitpunkt der Testamentsniederschrift 5 Dollar kosteten, eingesetzt werden, doch zum Zeitpunkt des Todes "kostet" eine Messe 10 Dollar. Nun stellt sich die Frage, ob trotzdem 2 000 Messen für das Seelenheil des Verstorbenen gelesen werden müssen, oder ob 1 000 Messen auch den Willen des Verstorbenen ausdrücken. Im zweiten beschriebenen Fall wurde im Testament festgelegt, dass 500 Dollar für Messstiftung ausgegeben werden sollen. Auf Anraten des Kardinals wurde diese Aufgabe mitsamt dem Geld einer religiösen Gemeinschaft in Europa übertragen |
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Contains: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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