Steuerbefreiung bei Verwaltung kirchlichen Vermögens, Urteil vom 24.07.1996 - I R 35/94

1. Eine GmbH, die entsprechend ihrer Satzung die ihr gehörenden Wohnungen vorrangig an Personen vermietet, die die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 oder 2 AO 1977 erfüllen, kann gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit sein. Die Steuerbefreiung wird nicht dadurch ausgeschlossen,...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1998
In: Kirche & Recht
Year: 1998, Pages: 258
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Tax law
B Administration
B Church property
B Germany
Description
Summary:1. Eine GmbH, die entsprechend ihrer Satzung die ihr gehörenden Wohnungen vorrangig an Personen vermietet, die die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 oder 2 AO 1977 erfüllen, kann gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit sein. Die Steuerbefreiung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Teil der Wohnungen an nicht oder nicht mehr unterstützungsbedürftige Personen vermietet wird. 2. Die Steuerbefreiung wegen Verfolgung kirchlicher Zwecke durch Verwaltung von Kirchenvermögen setzt keine gemeinnützige oder mildtätige Verwaltung des Kirchenvermögens voraus. 3. Eine nicht über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgehende Vermietung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes wird nicht dadurch Teil eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, dass daneben auch der Kirche gehörende Grundbesitz verwaltet wird
Item Description:= [Fach] 985, S. 60
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht