Zulässigkeit und Voraussetzungen rechtswirksamer Berufungsvereinbarungen

Zur Frage von Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Hochschullehrern, in denen erstere letzteren anlässlich ihrer Berufung Zusicherungen materieller und immaterieller Natur machen. Zunächst werden Begriff und Rechtsnatur der Berufungsvereinbarungen dargestellt. Es folgt der Nachweis der grundsätzl...

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Главный автор: Grellert, Volker (Автор)
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Язык:Неопределённый язык
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Опубликовано: Mohr 1970
В: Beiträge zum Hochschulrecht
Год: 1970, Страницы: 61-81
Индексация IxTheo:SB Каноническое право
Другие ключевые слова:B Право вуза
B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau
Описание
Итог:Zur Frage von Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Hochschullehrern, in denen erstere letzteren anlässlich ihrer Berufung Zusicherungen materieller und immaterieller Natur machen. Zunächst werden Begriff und Rechtsnatur der Berufungsvereinbarungen dargestellt. Es folgt der Nachweis der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Vereinbarungen (Zulässigkeit als öffentlich-rechtlicher Vertrag, allgemeine Bedenken, eigene Darstellung). Eine gesetzliche Ermächtigung zum Abschluss von Berufungsvereinbarungen fehlt bislang, ist aber zu wünschen. Ihre Grenzen finden solche Vereinbarungen im Wesen des Beamtenrechts, gesetzlichen Bestimmungen, Verstoß gegen die guten Sitten. Zu beachten sind Formerfordernisse, Bindungswille der Parteien, Grundsatz von Treu und Glauben. Zur Erteilung solcher Zusicherungen ist entweder der zuständige Verwaltungsträger oder der zuständige Beamte des Kultusministeriums befugt
Второстепенные работы:Enthalten in: Beiträge zum Hochschulrecht