Zulässigkeit und Voraussetzungen rechtswirksamer Berufungsvereinbarungen

Zur Frage von Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Hochschullehrern, in denen erstere letzteren anlässlich ihrer Berufung Zusicherungen materieller und immaterieller Natur machen. Zunächst werden Begriff und Rechtsnatur der Berufungsvereinbarungen dargestellt. Es folgt der Nachweis der grundsätzl...

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Detalhes bibliográficos
Autor principal: Grellert, Volker (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Língua não determinada
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Publicado em: Mohr 1970
Em: Beiträge zum Hochschulrecht
Ano: 1970, Páginas: 61-81
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Direito universitário
B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau
Descrição
Resumo:Zur Frage von Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Hochschullehrern, in denen erstere letzteren anlässlich ihrer Berufung Zusicherungen materieller und immaterieller Natur machen. Zunächst werden Begriff und Rechtsnatur der Berufungsvereinbarungen dargestellt. Es folgt der Nachweis der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Vereinbarungen (Zulässigkeit als öffentlich-rechtlicher Vertrag, allgemeine Bedenken, eigene Darstellung). Eine gesetzliche Ermächtigung zum Abschluss von Berufungsvereinbarungen fehlt bislang, ist aber zu wünschen. Ihre Grenzen finden solche Vereinbarungen im Wesen des Beamtenrechts, gesetzlichen Bestimmungen, Verstoß gegen die guten Sitten. Zu beachten sind Formerfordernisse, Bindungswille der Parteien, Grundsatz von Treu und Glauben. Zur Erteilung solcher Zusicherungen ist entweder der zuständige Verwaltungsträger oder der zuständige Beamte des Kultusministeriums befugt
Obras secundárias:Enthalten in: Beiträge zum Hochschulrecht