Zulässigkeit und Voraussetzungen rechtswirksamer Berufungsvereinbarungen
Zur Frage von Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Hochschullehrern, in denen erstere letzteren anlässlich ihrer Berufung Zusicherungen materieller und immaterieller Natur machen. Zunächst werden Begriff und Rechtsnatur der Berufungsvereinbarungen dargestellt. Es folgt der Nachweis der grundsätzl...
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Tipo de documento: | Print Artigo |
Idioma: | Língua não determinada |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado em: |
Mohr
1970
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Em: |
Beiträge zum Hochschulrecht
Ano: 1970, Páginas: 61-81 |
Classificações IxTheo: | SB Direito canônico |
Outras palavras-chave: | B
Direito universitário
B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau |
Resumo: | Zur Frage von Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Hochschullehrern, in denen erstere letzteren anlässlich ihrer Berufung Zusicherungen materieller und immaterieller Natur machen. Zunächst werden Begriff und Rechtsnatur der Berufungsvereinbarungen dargestellt. Es folgt der Nachweis der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Vereinbarungen (Zulässigkeit als öffentlich-rechtlicher Vertrag, allgemeine Bedenken, eigene Darstellung). Eine gesetzliche Ermächtigung zum Abschluss von Berufungsvereinbarungen fehlt bislang, ist aber zu wünschen. Ihre Grenzen finden solche Vereinbarungen im Wesen des Beamtenrechts, gesetzlichen Bestimmungen, Verstoß gegen die guten Sitten. Zu beachten sind Formerfordernisse, Bindungswille der Parteien, Grundsatz von Treu und Glauben. Zur Erteilung solcher Zusicherungen ist entweder der zuständige Verwaltungsträger oder der zuständige Beamte des Kultusministeriums befugt |
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Obras secundárias: | Enthalten in: Beiträge zum Hochschulrecht
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