Zulässigkeit und Voraussetzungen rechtswirksamer Berufungsvereinbarungen
Zur Frage von Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Hochschullehrern, in denen erstere letzteren anlässlich ihrer Berufung Zusicherungen materieller und immaterieller Natur machen. Zunächst werden Begriff und Rechtsnatur der Berufungsvereinbarungen dargestellt. Es folgt der Nachweis der grundsätzl...
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Tipo de documento: | Print Artículo |
Lenguaje: | Lengua no determinada |
Verificar disponibilidad: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado: |
Mohr
1970
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En: |
Beiträge zum Hochschulrecht
Año: 1970, Páginas: 61-81 |
Clasificaciones IxTheo: | SB Derecho canónico |
Otras palabras clave: | B
Philosophisch-Theologische Hochschule Passau
B Derecho universitario |
Sumario: | Zur Frage von Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Hochschullehrern, in denen erstere letzteren anlässlich ihrer Berufung Zusicherungen materieller und immaterieller Natur machen. Zunächst werden Begriff und Rechtsnatur der Berufungsvereinbarungen dargestellt. Es folgt der Nachweis der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Vereinbarungen (Zulässigkeit als öffentlich-rechtlicher Vertrag, allgemeine Bedenken, eigene Darstellung). Eine gesetzliche Ermächtigung zum Abschluss von Berufungsvereinbarungen fehlt bislang, ist aber zu wünschen. Ihre Grenzen finden solche Vereinbarungen im Wesen des Beamtenrechts, gesetzlichen Bestimmungen, Verstoß gegen die guten Sitten. Zu beachten sind Formerfordernisse, Bindungswille der Parteien, Grundsatz von Treu und Glauben. Zur Erteilung solcher Zusicherungen ist entweder der zuständige Verwaltungsträger oder der zuständige Beamte des Kultusministeriums befugt |
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Obras secundarias: | Enthalten in: Beiträge zum Hochschulrecht
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