Zulässigkeit und Voraussetzungen rechtswirksamer Berufungsvereinbarungen
Zur Frage von Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Hochschullehrern, in denen erstere letzteren anlässlich ihrer Berufung Zusicherungen materieller und immaterieller Natur machen. Zunächst werden Begriff und Rechtsnatur der Berufungsvereinbarungen dargestellt. Es folgt der Nachweis der grundsätzl...
Κύριος συγγραφέας: | |
---|---|
Τύπος μέσου: | Εκτύπωση Άρθρο |
Γλώσσα: | Μη καθορισμένη γλώσσα |
Έλεγχος διαθεσιμότητας: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Έκδοση: |
Mohr
1970
|
Στο/Στη: |
Beiträge zum Hochschulrecht
Έτος: 1970, Σελίδες: 61-81 |
Σημειογραφίες IxTheo: | SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο |
Άλλες λέξεις-κλειδιά: | B
Πανεπιστημιακό δίκαιο
B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau |
Σύνοψη: | Zur Frage von Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Hochschullehrern, in denen erstere letzteren anlässlich ihrer Berufung Zusicherungen materieller und immaterieller Natur machen. Zunächst werden Begriff und Rechtsnatur der Berufungsvereinbarungen dargestellt. Es folgt der Nachweis der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Vereinbarungen (Zulässigkeit als öffentlich-rechtlicher Vertrag, allgemeine Bedenken, eigene Darstellung). Eine gesetzliche Ermächtigung zum Abschluss von Berufungsvereinbarungen fehlt bislang, ist aber zu wünschen. Ihre Grenzen finden solche Vereinbarungen im Wesen des Beamtenrechts, gesetzlichen Bestimmungen, Verstoß gegen die guten Sitten. Zu beachten sind Formerfordernisse, Bindungswille der Parteien, Grundsatz von Treu und Glauben. Zur Erteilung solcher Zusicherungen ist entweder der zuständige Verwaltungsträger oder der zuständige Beamte des Kultusministeriums befugt |
---|---|
Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Beiträge zum Hochschulrecht
|