Unterhaltsanspruch gegen kirchlichen Orden, Beschluss vom 21.01.1992 - 1 BvR 517/91

1. Aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG lässt sich keine Verpflichtung staatlicher Organe ableiten, dem Kind eines ohne Vergütungsanspruch arbeitenden Ordensangehörigen die Möglichkeit einzuräumen, auch den Orden für seinen Unterhalt in Anspruch zu nehmen. 2. Die Auffassung, auch die unentgeltlichen Dienstlei...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Beck 1992
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 1992, Volume: 45, Issue: 39, Pages: 2471
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Alimony obligation
B Ordensinstitut
Description
Summary:1. Aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG lässt sich keine Verpflichtung staatlicher Organe ableiten, dem Kind eines ohne Vergütungsanspruch arbeitenden Ordensangehörigen die Möglichkeit einzuräumen, auch den Orden für seinen Unterhalt in Anspruch zu nehmen. 2. Die Auffassung, auch die unentgeltlichen Dienstleistungen eines Ordensangehörigen seien keine anfechtbaren Rechtshandlungen im Sinne des Anfechtungsgesetzes, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Leitsatz der Redaktion)
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift