Nichtigkeit einer Zeugenaussage; Nichtigkeit einer Parteiaussage, Rota Romana, 15.01.1990

In einem Zwischenverfahren wird zunächst die Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Dekret zum ordentlichen Verfahren zweiter Instanz und gegen das dort ergangene Urteil als nicht im Zwischenverfahren behandelbar abgewiesen. Hinweis auf can. 1625, der eine Nichtigkeitsbeschwerde mit der Berufung verbindet...

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Main Author: Davino, Eduardus 1929- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Monitor Ecclesiasticus 1990
In: Monitor ecclesiasticus
Year: 1990, Volume: 115, Pages: 247-251
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1550, §2 n. 1
B Testimony
B Jurisdiction
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1678, §1 n. 1
B Ehenichtigkeitsverfahren
B Parteiaussage
Description
Summary:In einem Zwischenverfahren wird zunächst die Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Dekret zum ordentlichen Verfahren zweiter Instanz und gegen das dort ergangene Urteil als nicht im Zwischenverfahren behandelbar abgewiesen. Hinweis auf can. 1625, der eine Nichtigkeitsbeschwerde mit der Berufung verbindet. Die Nichtigkeit der Zeugenaussage eines Patronus wird mit Hinweis auf einen Kommentar von Conte a Coronate zu can. 1757 CIC/1917 nicht anerkannt. Das Recht des Patrons, bei der Vernehmung der Parteien anwesend zu sein, ist nicht durch eine Nichtigkeitssanktion geschützt. Auch diese Prozessfrage wird negativ entschieden
ISSN:0026-976X
Contains:Enthalten in: Monitor ecclesiasticus