dolus; force and fear; lack of due discretion, Westminster, 27.05.1987
Die Ehe zwischen zwei Indern wurde 1984 zivilrechtlich geschieden; zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger auch das kirchliche Gericht schon um eine Nichtigerklärung angegangen. Begründet ist diese Klage mit der arglistigen Täuschung über die Schwangerschaft seiner Frau, Furcht und Zwang sowie mit dem...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1987
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1987, Band: 23, Seiten: 34-40 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Täuschung
B Eherecht B Vorsatz B Furcht B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Zwang B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1103 B Rechtsprechung B defectus discretionis iudicii B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1098 B Eheschließungsunfähigkeit |
Zusammenfassung: | Die Ehe zwischen zwei Indern wurde 1984 zivilrechtlich geschieden; zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger auch das kirchliche Gericht schon um eine Nichtigerklärung angegangen. Begründet ist diese Klage mit der arglistigen Täuschung über die Schwangerschaft seiner Frau, Furcht und Zwang sowie mit dem Mangel an Urteilsvermögen, jeweils bezogen auf die Beklagte. Das Gericht weist die Klagegründe der arglistigen Täuschung sowie von Furcht und Zwang mit einer NEGATIVEN Entscheidung ab, urteilt aber AFFIRMATIVE in Bezug auf das mangelnde Urteilsvermögen auf Seiten der Beklagten |
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Enthält: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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