Force and fear; lack of due discretion, Dublin, 04.05.1988
Eheschließungsdatum: August 1967. Grund für die Eheschließung war die Schwangerschaft der Frau, die zunächst zu einer Trennung der beiden Partner führte. Durch den Einfluss ihrer Mutter kam es zur baldigen Eheschließung. Die Ehe scheiterte und die Klägerin reicht Nichtigkeitsklage mit der Begründung...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1988
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 50-55 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Fear B Marriage law B Compulsion B defectus discretionis iudicii B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1103 B Eheschließungsunfähigkeit |
Summary: | Eheschließungsdatum: August 1967. Grund für die Eheschließung war die Schwangerschaft der Frau, die zunächst zu einer Trennung der beiden Partner führte. Durch den Einfluss ihrer Mutter kam es zur baldigen Eheschließung. Die Ehe scheiterte und die Klägerin reicht Nichtigkeitsklage mit der Begründung ein, sie habe unter Furcht und Zwang geheiratet und ihren Konsens simuliert, und der Beklagte habe unter mangelndem Urteilsvermögen gelitten. Die Aussagen der Klägerin werden durch Zeugenaussagen (Mutter und Schwester der Klägerin) gestützt und ergeben ein eindeutiges Bild bezüglich der Ausübung von Furcht und Zwang (metus reverentialis), deren Grund die Schwangerschaft der Klägerin war. Hingegen hält das Gericht als nicht für erwiesen, dass der Beklagte zum Zeitpunkt der Eheschließung an mangelnden Urteilsvermögen gelitten habe. Folglich lautet das Urteil AFFIRMATIVE zu Furcht und Zwang, NEGATIVE zu mangelnden Urteilsvermögen |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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