querela nulllitatis, Rota Romana, 28.4.1987

Die Ehe wurde geschlossen am 31.12.1960, ein Kind, Zivilscheidung 1981. Der erstinstanzliche Einzelrichter entscheidet affirmativ wegen relativer Unfähigkeit auf seiten der nichtklagenden Frau am 4.11.1982. Das zweitinstanzliche Gericht bestätigt am 26.4.1983 dieses Urteil. Die nichtklagende Frau ge...

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Main Author: Doran, Thomas G. (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Serra 1988
In: Il diritto ecclesiastico
Year: 1988, Volume: 99, Issue: 2, Pages: 23-29
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B Invalidity appeal
B Catholic church Rota Romana
B Recht auf Verteidigung
Description
Summary:Die Ehe wurde geschlossen am 31.12.1960, ein Kind, Zivilscheidung 1981. Der erstinstanzliche Einzelrichter entscheidet affirmativ wegen relativer Unfähigkeit auf seiten der nichtklagenden Frau am 4.11.1982. Das zweitinstanzliche Gericht bestätigt am 26.4.1983 dieses Urteil. Die nichtklagende Frau geht zur SRR mit einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen diese Urteile, für diesen Fall Wiedervorlage der Klage und Nichtigerklärung wegen Eheunfähigkeit auf beiden Seiten. Die SRR entscheidet affirmativ zum ersten Punkt und erklärt den zweiten dadurch für eingeschlossen. Der Anwalt des Klägers appelliert erneut gegen das Urrteil der SRR vom 23.7.1986. Der Rechtsteil geht auf die Spezialnormen für Eheverfahren in den USA ein, besonders auf die Unheilbarkeit von Urteilen und Verletzung des Verteidigungsrechtes. Aus den Gerichtsakten wird klar, dass im erstinstanzlichen Verfahren so schwerwiegende Formfehler gemacht wurden (kein Klagegrund in der Klageschrift, keinerlei Mitteilungen an die pars conventa u. a. ), dass ihr Verteidigungsrecht verletzt wurde. Der Turnus bestätigt die Entscheidung der SRR vom 23.7.1986. CIC/1917: 1726
ISSN:0391-2191
Contains:Enthalten in: Il diritto ecclesiastico