lack of due discretion, Dublin, Regionalgericht, 02.03.1987

Die kirchliche Eheschließung fand im August 1966 statt. Drei Kinder gingen aus der Ehe hervor. Die Klägerin beschuldigt den Beklagten, schon während der ersten Wochen der Ehe untreu geworden zu sein, was dieser bestätigt. Seit 1972 wurde die Klägerin mehrfach psychiatrisch behandelt. Am 21.01.1983 r...

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Главный автор: Payne, Ivan (Автор)
Формат: Print Статья
Язык:Неопределённый язык
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Опубликовано: 1987
В: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Год: 1987, Том: 23, Страницы: 82-85
Индексация IxTheo:SB Каноническое право
Другие ключевые слова:B Брачное право
B Католическая церковь (мотив) Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Судопроизводство
B defectus discretionis iudicii
B Eheschließungsunfähigkeit
Описание
Итог:Die kirchliche Eheschließung fand im August 1966 statt. Drei Kinder gingen aus der Ehe hervor. Die Klägerin beschuldigt den Beklagten, schon während der ersten Wochen der Ehe untreu geworden zu sein, was dieser bestätigt. Seit 1972 wurde die Klägerin mehrfach psychiatrisch behandelt. Am 21.01.1983 reichte sie Ehenichtigkeitsklage aus folgenden beiden Gründen ein: Ausschluss der Treue seitens des Beklagten und mangelndes Urteilsvermögen ihrerseits. Nach Einsichtnahme in die Beweislage wurde der 1. Klagegrund gestrichen und statt dessen der Grund mangelndes Urteilsvermögen für beide Parteien erhoben. Angesichts der vielfältigen psychologischen Gutachten in diesem Fall kommt das Gericht bezüglich beider Klagegründe zu einer AFFIRMATIVEN Entscheidung
Второстепенные работы:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland