lack of due discretion, Dublin, Regionalgericht, 02.03.1987

Die kirchliche Eheschließung fand im August 1966 statt. Drei Kinder gingen aus der Ehe hervor. Die Klägerin beschuldigt den Beklagten, schon während der ersten Wochen der Ehe untreu geworden zu sein, was dieser bestätigt. Seit 1972 wurde die Klägerin mehrfach psychiatrisch behandelt. Am 21.01.1983 r...

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Detalhes bibliográficos
Autor principal: Payne, Ivan (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Língua não determinada
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Publicado em: 1987
Em: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Ano: 1987, Volume: 23, Páginas: 82-85
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Jurisprudência
B defectus discretionis iudicii
B Direito matrimonial
B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Eheschließungsunfähigkeit
Descrição
Resumo:Die kirchliche Eheschließung fand im August 1966 statt. Drei Kinder gingen aus der Ehe hervor. Die Klägerin beschuldigt den Beklagten, schon während der ersten Wochen der Ehe untreu geworden zu sein, was dieser bestätigt. Seit 1972 wurde die Klägerin mehrfach psychiatrisch behandelt. Am 21.01.1983 reichte sie Ehenichtigkeitsklage aus folgenden beiden Gründen ein: Ausschluss der Treue seitens des Beklagten und mangelndes Urteilsvermögen ihrerseits. Nach Einsichtnahme in die Beweislage wurde der 1. Klagegrund gestrichen und statt dessen der Grund mangelndes Urteilsvermögen für beide Parteien erhoben. Angesichts der vielfältigen psychologischen Gutachten in diesem Fall kommt das Gericht bezüglich beider Klagegründe zu einer AFFIRMATIVEN Entscheidung
Obras secundárias:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland