Commentaries on the use of Court Experts

J. A. Coulter greift eine Bemerkung von Steven Kelleher in einem Artikel auf, der in Canon Law Society newsletter 1977, 8-10; 93-104 veröffentlicht worden ist. Sie betrifft die Verwendung von psychiatrischen und psychologischen Gutachten in Nichtigkeitsfällen. Kelleher hatte dieses Verfahren darum k...

Description complète

Enregistré dans:  
Détails bibliographiques
Type de support: Imprimé Article
Langue:Anglais
Vérifier la disponibilité: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publié: 1978
Dans: Canon Law Society newsletter
Année: 1978, Volume: 36, Pages: 6-7
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Expert
B Église catholique Codex iuris canonici 1983. can. 1574-1581
B Église catholique Codex iuris canonici 1983. can. 1680
Description
Résumé:J. A. Coulter greift eine Bemerkung von Steven Kelleher in einem Artikel auf, der in Canon Law Society newsletter 1977, 8-10; 93-104 veröffentlicht worden ist. Sie betrifft die Verwendung von psychiatrischen und psychologischen Gutachten in Nichtigkeitsfällen. Kelleher hatte dieses Verfahren darum kritisiert, weil es rückbezüglich Entscheidungen von Experten über die Fähigkeit zur Eheschließung verlange. Obwohl Coulter die Grundlage der Kritik verwirft, spürt er eine Tendenz innerhalb der Gerichte auf, solchen Meinungen ein ungerechtfertigtes Gewicht beizumessen, insbesondere im Lichte dessen, was er als Unschärfe und spekulative Natur der Psychiatrie bezeichnet. Er betont die Notwendigkeit, die Aufgaben von Richter und dem Gutachter bei Gericht aufzuzeigen und verweist auf die Praxis der Zivilgerichte. Dem folgt ein Auszug aus einem Papier von Dr. Le Roy, A. Wauck und R. A. Walker, Gerichtssachverständige am Gericht von Chicago, das Kriterien für die Einschätzungen ihnen vorgelegter Fällen erklärt. Sie weisen auf verschiedene Verhaltensmuster hin, die, obwohl sie symptomatisch für Persönlichkeitsstörungen sind, nicht sogleich identifizierbar sind, die deshalb eine genauere Untersuchung verlangen. Das Papier wird als eine Betonung der relativen Natur der Aufgaben von Gerichtssachverständigen in Gerichtsverfahren betrachtet Und: Canon Law Society newsletter 36/1978, 37-44
Contient:Enthalten in: Canon Law Society of Great Britain and Ireland, Canon Law Society newsletter