Warum und wozu kirchliches Recht?: Zum Stand der Grundlagendiskussion in der katholischen Kirchenrechtswissenschaft

Nachkonziliar wird eine theolgische Fundierung des kirchlichen Rechts angestrebt, die sich in konkrete Sachbereiche hinein auswirken muss. Eine Grundlagendiskussion darf nicht in Alibifunktion abgedrängt werden, um Mängel an theologischer Argumentation in den Einzelgebieten des Kirchenrechts zu verd...

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Bibliographic Details
Main Author: Krämer, Peter 1942- (Author)
Format: Print Book
Language:Undetermined language
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Published: Trier [publisher not identified] 1979
In:Year: 1979
Series/Journal:Canonistica 3
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Grundlegung
B Canon law studies
B Theology of law
B Foundation of
Description
Summary:Nachkonziliar wird eine theolgische Fundierung des kirchlichen Rechts angestrebt, die sich in konkrete Sachbereiche hinein auswirken muss. Eine Grundlagendiskussion darf nicht in Alibifunktion abgedrängt werden, um Mängel an theologischer Argumentation in den Einzelgebieten des Kirchenrechts zu verdecken. An Verlautbarungen Pauls VI. wird die berechtigte Forderung nach dem Warum und Wozu des Kirchenrechts nachgewiesen