Ungestraft aus der Kirche austreten?: Der staatliche Kirchenaustritt in kanonistischer Sicht
Wer vor einer staatlichen Behörde den Austritt aus der Kirche erklärt, gilt den deutschen Bischöfen und vielen Kanonisten als exkommuniziert. Nach einem vom Papst approbierten Schreiben des PCLT an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom März 2006 ist der staatliche "Kirchenaustritt"...
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CIC83 can. 1007; CIC83 can. 1184; CIC83 can. 1184, §1 n. 3; CIC83 can. 209; CIC83 can. 222; CIC83 can. 222, §1; CIC83 can. 915; CIC83 can. 916
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