Ungestraft aus der Kirche austreten?: Der staatliche Kirchenaustritt in kanonistischer Sicht
Wer vor einer staatlichen Behörde den Austritt aus der Kirche erklärt, gilt den deutschen Bischöfen und vielen Kanonisten als exkommuniziert. Nach einem vom Papst approbierten Schreiben des PCLT an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom März 2006 ist der staatliche "Kirchenaustritt"...
Summary: | Wer vor einer staatlichen Behörde den Austritt aus der Kirche erklärt, gilt den deutschen Bischöfen und vielen Kanonisten als exkommuniziert. Nach einem vom Papst approbierten Schreiben des PCLT an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom März 2006 ist der staatliche "Kirchenaustritt" nicht immer actus formalis im Sinne des CIC (can. 1117). Ausgehend von der rechtsgeschichtlichen und statistischen Entwicklung des Kirchenaustritts und seiner Motivation werden das staatliche und kirchliche Verständnis der Kirchengliedschaft dargestellt und Konsequenzen des Kirchenaustritts im Staat und vor allem in der Kirche gemäß dem CIC und dem kirchlichen Partikular- und Arbeitsrecht analysiert. Eine umfassende Dissertation, die insbesondere die Problematik des deutschen Kirchenaustritts in den Blick nimmt |
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