Arbeitsrecht in der Kirche: Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht

Es wird sowohl das für die Kirche verbindliche staatliche als auch das kircheneigene Arbeitsrecht dargestellt. Zunächst geht Richardi von der verfassungsrechtlich geregelten kirchlichen Autonomie in eigenen Angelegenheiten aus und stellt vor diesem Hintergrund die arbeitsrechtliche Regelungsautonomi...

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Λεπτομέρειες βιβλιογραφικής εγγραφής
Κύριος συγγραφέας: Richardi, Reinhard 1937- (Συγγραφέας)
Τύπος μέσου: Εκτύπωση Βιβλίο
Γλώσσα:Γερμανικά
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Έκδοση: München [Verlag nicht ermittelbar] 1984
Στο/Στη:Έτος: 1984
Σημειογραφίες IxTheo:SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο
Άλλες λέξεις-κλειδιά:B Εκκλησιαστική υπηρεσία
B Εργατικό Δίκαιο
B Εκκλησιαστικό υπηρεσιακό δίκαιο
Περιγραφή
Σύνοψη:Es wird sowohl das für die Kirche verbindliche staatliche als auch das kircheneigene Arbeitsrecht dargestellt. Zunächst geht Richardi von der verfassungsrechtlich geregelten kirchlichen Autonomie in eigenen Angelegenheiten aus und stellt vor diesem Hintergrund die arbeitsrechtliche Regelungsautonomie der Kirchen und ihre Grenzen dar, sowie das Verhältnis von Individualarbeitsrecht und Koalitionsrecht zur kirchlichen Autonomie. Nachdem er so sowohl den Umfang der kirchlichen Autonomie in Arbeitsrechtfragen beschrieben und damit implizit auch die für die Kirchen verbindlichen staatsrechtlichen Arbeitsrechtsregelungen dargestellt hat, beschäftigt Richardi sich im Weiteren mit der rechtlichen Ausgestaltung dieses kirchlichen Autonomieraumes, wobei er folgende Punkte ausführlich behandelt: das Arbeitsrechts-Regelungsrecht der Kirchen (kollektives Arbeitsrecht, der Dritte Weg); das Betriebsverfassungsrecht der Kirchen (gesetzliche Betriebsverfassung, eigenes Betriebsverfassungsrecht)