Praktizierte Staatskirchenhoheit im Nationalsozialismus: Die Finanzabteilungen in der nationalsozialistischen Kirchenpolitik und ihre Praxis in den Landeskirchen von Hannover, Braunschweig und Baden

Cover; Title Page; Copyright; Table of Contents; Body; Vorwort; Einleitung; 1. Gegenstand und Methodik; 2. Forschungsstand; 3. Quellenlage; 4. Darstellung; Teil I: Die Finanzabteilungen in der nationalsozialistischen Kirchenpolitik ; 1. Die Vorgeschichte; 1.1. Die nationalsozialistische Kirchenpolit...

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Bibliographic Details
Main Author: Marahrens, Hauke 1979- (Author)
Format: Electronic Book
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Göttingen Vandenhoeck & Ruprecht 2014
In:Year: 2014
Edition:Online-Ausg.
Series/Journal:Arbeiten zur Kirchlichen Zeitgeschichte. Reihe B: Darstellungen v.59
EBL-Schweitzer
Standardized Subjects / Keyword chains:B Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers / Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig / Evangelische Landeskirche in Baden / Church administration / Finances / National Socialism / Church policy / History
Further subjects:B National Socialism
B Finance
B Electronic books
B Church History
Online Access: Table of Contents
Volltext (Verlag)
Volltext (Verlag)
Parallel Edition:Non-electronic
Description
Summary:Cover; Title Page; Copyright; Table of Contents; Body; Vorwort; Einleitung; 1. Gegenstand und Methodik; 2. Forschungsstand; 3. Quellenlage; 4. Darstellung; Teil I: Die Finanzabteilungen in der nationalsozialistischen Kirchenpolitik ; 1. Die Vorgeschichte; 1.1. Die nationalsozialistische Kirchenpolitik 1933- 1935; 1.2. Die staatskirchenrechtliche Entwicklung bis 1935: Zwischen Staatskirche und der Trennung von Kirche und Staat; 1.3. Die kirchliche Finanzverwaltung bis 1935: Staatliche Kirchenhoheit und „Kirchenkampf
2. Die Finanzabteilungen 1935- 1937: Staatliche Rechtshilfe und Funktionswandel2.1. Das Vermögensverwaltungsgesetz vom 11. März 1935; 2.2. Die juristische Bewertung des Vermögensverwaltungsgesetzes ; 2.3. Neue Aufgaben für die Finanzabteilungen: Die Politik des Reichskirchenministeriums 1935; 2.4. Das Selbstverständnis der Finanzabteilungen: Festhalten am kirchlichen Auftrag; 2.5. Die Konsolidierung der Finanzabteilungen in der Zeit der Kirchenausschüsse 1935/36; 2.6. Das Scheitern der Ausschusspolitik im Februar 1937
2.7. Der Ausbau der Finanzabteilungen unter Federführung von Staatssekretär Hermann Muhs 19372.8. Kirchliche Reaktionen auf die Finanzabteilungen; 2.8.1. Die Bekennende Kirche; 2.8.2. Die Landeskirchenleitungen; 2.8.3. Der Reichskirchenausschuss ; 3. Die Finanzabteilungen 1937- 1941: Zwischen Radikalisierung und Mäßigung; 3.1. Die 15. Durchführungsverordnung vom 25. Juni 1937; 3.2. Die juristische Bewertung der 15. Durchführungsverordnung; 3.3. Zukunftspläne von Muhs und konkreter Wandel in den Finanzabteilungen Ende 1937; 3.4. Das Ende der Verordnungspolitik im Winter 1937/38
3.5. Der innere und äußere Ausbau der Finanzabteilungen 1938 . .3.6. Das Oktoberprogramm von Reichskirchenminister Hanns Kerrl: Trendwende im Ausbau der Finanzabteilungen; 3.7. Stagnation im Krieg 1940/41; 3.8. Die Finanzabteilungen im nationalsozialistischen Herrschaftsgefüge und ihre Gegner; 3.9. Kirchliche Reaktionen auf die Finanzabteilungen; 3.9.1. Das Kasseler Gremium und die Bekennende Kirche; 3.9.2. Die Landeskirchenleitungen; 3.9.3. Der Lutherrat und die Kirchenführerkonferenz; 4. Die Finanzabteilungen 1942- 1945: Staatskommissariat
4.1. Die Übernahme des Reichskirchenministeriums durch Muhs Ende 19414.2. Kurswechsel in der FA-Politik: Die Umgestaltung der Finanzabteilung in Bremen; 4.3. Die Umbesetzung der Finanzabteilung der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei; 4.4. Dr. Georg Cölle: Die Gestaltung der Kirche als Aufgabe der staatlichen Finanzabteilungen; 4.5. Das „System Cölle": Verselbständigung der Finanzabteilungen, Netzwerke und Machtproben; 4.6. Das Scheitern der Ausweitung des FA-Systems; 4.7. Der Dualismus Finanzabteilung - Kirchenverwaltung
4.8. Kirchliche Reaktionen auf die Finanzabteilungen: Der Geistliche Vertrauensrat
Ab 1935 richtete der nationalsozialistische Staat Finanzabteilungen bei vielen Verwaltungsbehörden der evangelischen Kirche ein. Sie waren zunächst als Rechtshilfe für die Kirche gedacht. Bald aber wurden die Finanzabteilungen zu dem zentralen staatskirchenhoheitlichen Werkzeug des Reichskirchenministeriums ausgebaut und vordringlich zur Kontrolle, weltanschaulichen Einflussnahme und Machtausübung in der Kirche genutzt. Dabei agierten diese im innerkirchlichen Verwaltungsbereich und bedrohten mit ihren Einmischungen in die geistlichen Angelegenheiten die Souveränität der Kirche in ihrem inners
Item Description:Description based upon print version of record
ISBN:3647557749