Übertragung der Trägerschaft eines kirchlichen Kindergartens. FG Hamburg, Urteil vom 5.2.2013

1) Für einen Aufgabenübergang iSd § 4 Nr. 1 GrEStG genügt es, wenn die konkret auf dem veräußerten Grundstück ausgeübte öffentlich-rechtliche Aufgabe auf den Erwerber übergeht. Ein derartiger Aufgabenübergang liegt vor, wenn eine Kirchengemeinde die Trägerschaft für einen kirchlichen Kindergarten au...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2017
In: 1.1. - 30.06.2013
Year: 2017, Volume: 61, Pages: 154-167
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1) Für einen Aufgabenübergang iSd § 4 Nr. 1 GrEStG genügt es, wenn die konkret auf dem veräußerten Grundstück ausgeübte öffentlich-rechtliche Aufgabe auf den Erwerber übergeht. Ein derartiger Aufgabenübergang liegt vor, wenn eine Kirchengemeinde die Trägerschaft für einen kirchlichen Kindergarten auf einen Kirchenkreis überträgt. 2) Ein von einem kirchlichen Träger in Hamburg betriebener Kindergarten ist ein Betrieb gewerblicher Art.
ISBN:3110465760
Contains:Enthalten in: 1.1. - 30.06.2013
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465761