Die Entziehung des Körperschaftsstatus bei Untergliederungen von Religionsgemeinschaften

Religionsgemeinschaften sind oftmals in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts verfaßt. Ihr Status ist durch Art. 137 Abs. 5 WRV in Abstufungen verfassungsrechtlich geschützt. Kirchen- oder Kultusgemeinden, die Untergliederungen solcher Religionsgemeinschaften bilden und zu diesen...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Engelbrecht, Kai (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Mohr Siebeck 2010
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2010, Volume: 55, Issue: 3, Pages: 227-248
Online Access: Volltext (lizenzpflichtig)
Volltext (lizenzpflichtig)
Parallel Edition:Non-electronic
Description
Summary:Religionsgemeinschaften sind oftmals in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts verfaßt. Ihr Status ist durch Art. 137 Abs. 5 WRV in Abstufungen verfassungsrechtlich geschützt. Kirchen- oder Kultusgemeinden, die Untergliederungen solcher Religionsgemeinschaften bilden und zu diesen in einem Organisationszusammenhang stehen, kann auf deren Antrag ein abgeleiteter Körperschaftsstatus verliehen werden. Ersucht die Religionsgemeinschaft, den abgeleiteten Körperschaftsstatus wieder zu entziehen, sind die folgenden Konstellationen zu unterscheiden:- Im Fall eines fortbestehenden Organisationszusammenhangs sind der Untergliederung die Körperschaftsrechte auf Antrag der Religionsgemeinschaft in der Regel zu entziehen. Einschränkungen können sich ergeben, wenn die Untergliederung von den Körperschaftsrechten Gebrauch gemacht hat und (dadurch) Rechte Dritter betroffen sind. Die Rechtmäßigkeitskontrolle richtet sich nach dem Vorrang des Gesetzes.- Im Fall der ein- oder zweiseitigen Auflösung des Organisationszusammenhangs können einer (ehemaligen) Untergliederung die Körperschaftsrechte entzogen werden. Die Rechtmäßigkeitskontrolle richtet sich nach dem Vorbehalt des Gesetzes (Erforderlichkeit einer Befugnisnorm).
ISSN:1868-7369
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Persistent identifiers:DOI: 10.1628/004426910792082097