EuGH: Rituelle Schlachtung nur in zugelassenen Schlachthöfen

Rituelle Schlachtungen ohne Betäubungen dürfen nur in zugelassenen Schlachthöfen vorgenommen werden. "Diese Verpflichtung beeinträchtigt nicht die Religionsfreiheit", heißt es in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil des EuGH

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Format: Print Article
Language:German
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Published: KNA 2018
In: Vatikan, Ausland, EU
Year: 2018, Volume: 101, Pages: 23
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Religious freedom
B Luxembourg City
B Europäischer Gerichtshof
B Ritual slaughter
B Judgment
Description
Summary:Rituelle Schlachtungen ohne Betäubungen dürfen nur in zugelassenen Schlachthöfen vorgenommen werden. "Diese Verpflichtung beeinträchtigt nicht die Religionsfreiheit", heißt es in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil des EuGH
Contains:Enthalten in: Vatikan, Ausland, EU