Untersagung kritischer Äußerungen gegenüber einer Glaubensgemeinschaft im Eilverfahren (hier: Universelles Leben), Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94

Auch Gluabensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsachenverfahren gegebenfalls mögliche öfffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung oder Widerruf der Äu...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Schöningh 1995
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1995, Volume: 164, Issue: 1, Pages: 229
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Community of faith
Description
Summary:Auch Gluabensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsachenverfahren gegebenfalls mögliche öfffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung oder Widerruf der Äußerungen) ist es ihnen daher zuzumuten, kritische Äußerungen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. Vgl.: NVwZ 14 (1995), 471-472; NJW 48 (1995), 1953
ISSN:0003-9160
Contains:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht