Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in eine kirchliche Mietwohnung, Entscheid vom 23.10.1991 - 30 RE Miet 1/91
1. Die Berechtigung des Wohnungsmieters, einen (nichtehelichen) Lebensgefährten anderen Geschlechts in die Wohnung aufzunehmen, ist nach § 549 Abs. 2 BGB zu beurteilen. 2. Hat der Mieter an der Aufnahme des Lebensgefährten ein berechtigtes Interesse iSv § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB, dann kann auch eine K...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Luchterhand
1992
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In: |
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Year: 1992, Volume: 45, Pages: 20-27 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Cohabitation |
Summary: | 1. Die Berechtigung des Wohnungsmieters, einen (nichtehelichen) Lebensgefährten anderen Geschlechts in die Wohnung aufzunehmen, ist nach § 549 Abs. 2 BGB zu beurteilen. 2. Hat der Mieter an der Aufnahme des Lebensgefährten ein berechtigtes Interesse iSv § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB, dann kann auch eine Kirchengemeinde oder eine sonstige kirchliche Institution als Vermieterin die Erlaubnis nicht allein deshalb als unzumutbar iSv § 549 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BGB ablehnen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Widerspruch zu Glauben und Lehre der Kirche steht |
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Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
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