Unzulässiger Zusatz in Kirchenaustrittserklärung, Beschluss vom 06.03.1986 - 7 T 43/86

Leitsatz: Ein mit einer Kirchenaustrittserklärung verbundener Zusatz des Inhalts, den kirchenrechtlichen Verpflichtungen "aus freien Stücken" nachkommen zu wollen, ist als unzulässiger Vorbehalt anzusehen und rechtfertigt die Rücknahme einer bereits erteilten Austrittbescheinigung. Das AG...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landgericht, Bochum (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 24, Pages: 70-72
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Leaving the church
B Jurisdiction
Description
Summary:Leitsatz: Ein mit einer Kirchenaustrittserklärung verbundener Zusatz des Inhalts, den kirchenrechtlichen Verpflichtungen "aus freien Stücken" nachkommen zu wollen, ist als unzulässiger Vorbehalt anzusehen und rechtfertigt die Rücknahme einer bereits erteilten Austrittbescheinigung. Das AG hat die aufgrund obiger Sachlage ausgestellte Austrittbescheinigung eingezogen, weil diese entgegen § 3 Abs. 4 NW KiAustrG erteilt worden sei. Die Beschwerde beim LG hat keinen Erfolg
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946