Lack of due discretion; inability, Westminster, 30.04.1987

Eheschließungsdatum: September 1952. Ehenichtigkeitsklage aus den Gründen: mangelndes Urteilsvermögen beiderseits und Eheführungsunfähikeit seitens des Mannes (der Beklagte war von Anfang der Ehe an wenig zuhause, war nicht an der Errichtung eines gemeinsamen Zuhauses interessiert und gab seinen Ver...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: MacPherson, Ishbel (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, Volume: 23, Pages: 138-141
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Eheführungsunfähigkeit
B Marriage law
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: September 1952. Ehenichtigkeitsklage aus den Gründen: mangelndes Urteilsvermögen beiderseits und Eheführungsunfähikeit seitens des Mannes (der Beklagte war von Anfang der Ehe an wenig zuhause, war nicht an der Errichtung eines gemeinsamen Zuhauses interessiert und gab seinen Verdienst allein für sich selbst aus). Darüberhinaus stellt das psychiatrische Gutachten psycho-sexuelle Schwierigkeiten seitens des Mannes fest. Insgesamt ist die Persönlichkeit des Mannes durch eine tief verwurzelte Unreife gekennzeichnet, die für die Richter Anlass ist, zum Klagegrund des mangelnden Urteilsvermögens auf seiner Seite ein affrimatives Urteil zu fällen. Die übrigen Klagegründe werden negative entschieden
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland