Selbstbestimungsrecht der katholischen Kirche, Urteil vom 07.07,1994 - 6 VE 2724 / 90

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, dessen Unantastbarkeit im Bereich der bekenntnisgebundenen Theologie grundsätzlich Vorrang vor der staatlichen Kulturhoheit hat, wird durch einen ministeriellen Erlass verletzt, durch den ein bereits ohne Einwilligung der Kirche betriebener Diplomstudiengang Ka...

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企業作者: Hessen, Verwaltungsgerichtshof (Author)
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語言:German
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出版: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
In: Kirche & Recht
Year: 1995, 卷: 1, 發布: 3, Pages: 66
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B 高等教育法
B 司法判決
B Staat-Kirche-Verhältnis
實物特徵
總結:Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, dessen Unantastbarkeit im Bereich der bekenntnisgebundenen Theologie grundsätzlich Vorrang vor der staatlichen Kulturhoheit hat, wird durch einen ministeriellen Erlass verletzt, durch den ein bereits ohne Einwilligung der Kirche betriebener Diplomstudiengang Katholische Theologie an einer staatlichen Universität sanktioniert werden soll, indem dem Studiengang zugestimmt und eine Diplomprüfungsordnung genehmigt wird sowie keine Bedenken gegen die Studienordnung erhoben werden. Vgl.: NVwZ 14 (1995), 505
Item Description:= [Fach] 985, S. 16
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht