Anforderungen an die Exemtion eines Arbeitnehmers aus der Ordnung für Mitarbeitervertretungen im Bistum Trier aufgrund "leitender Stellung", Urteil vom 26.97.1995 - 2 AZR 578/94

Die Wirksamkeit der Exemtion eines Mitarbeiters in leitender Stellung aus dem Geltungsbereich der Ordnung für Mitarbeitervertretungen in Bistum Trier (MAVO) hängt weder von der vorherigen Beteiligung der Mitarbeitervertretung noch von der Bekanntgabe der Herausnahmeentscheidung an den betroffenen Mi...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 1996
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 1996, Volume: 49, Issue: 38, Pages: 2446
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Labor law
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
Description
Summary:Die Wirksamkeit der Exemtion eines Mitarbeiters in leitender Stellung aus dem Geltungsbereich der Ordnung für Mitarbeitervertretungen in Bistum Trier (MAVO) hängt weder von der vorherigen Beteiligung der Mitarbeitervertretung noch von der Bekanntgabe der Herausnahmeentscheidung an den betroffenen Mitarbeiter ab
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift