Lack of due discretion; inability, Schrewsburg, 11.04.1984
Die Klägerin und der Beklagte heirateten im Juni 1971 vor dem Standesamt der Diözese Schrewsburg (beide waren zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht katholisch). Der Beklagte litt schon vor der Eheschließung an psychischen Störungen, deren Schweregrad der Klägerin nicht bewusst war. Nach sechsmonatig...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1987
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, Volume: 23, Pages: 88-91 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction B Psyche B defectus discretionis iudicii B Marriage B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 B Eheschließungsunfähigkeit |
Summary: | Die Klägerin und der Beklagte heirateten im Juni 1971 vor dem Standesamt der Diözese Schrewsburg (beide waren zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht katholisch). Der Beklagte litt schon vor der Eheschließung an psychischen Störungen, deren Schweregrad der Klägerin nicht bewusst war. Nach sechsmonatiger Ehe wurden die Zeichen psychischer Krankheit so deutlich, dass der Beklagte sich einem stationären Aufenthalt unterziehen musste, während dessen sein Zustand sich verschlechterte. Am 12.11.1973 wurde die Ehe zivilrechtlich für nichtig erklärt. Am 11.047.1984 wurde auch vor dem zuständigen kirchlichen Gericht ein affirmatives Urteil aus Gründen 1. mangelndes Urteilsvermmögen und 2. Eheführungsunfähigkeit auf Seiten des Mannes gefällt |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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