Der Begriff der Religionsgesellschaft im Grundgesetz und der organisierte Islam

Der Begriff der Religionsgesellschaft ist ein zentraler Begriff des institutionellen Staatskirchenrechts. Er ist unter anderem tatbestandliche Voraussetzung für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie für die Erteilung von Religionsunterricht als ordentliches Schulfach. Die no...

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Bibliographic Details
Main Author: Heimann, Benjamin (Author)
Format: Electronic Book
Language:German
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Published: Göttingen GOEDOC, Dokumenten- u. Publikationsserver d. Georg-August-Universität Göttingen 2014
In: Göttinger E-Papers zu Religion und Recht (9)
Year: 2014
Series/Journal:Göttinger E-Papers zu Religion und Recht 9
Online Access: Volltext (kostenfrei)
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Description
Summary:Der Begriff der Religionsgesellschaft ist ein zentraler Begriff des institutionellen Staatskirchenrechts. Er ist unter anderem tatbestandliche Voraussetzung für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie für die Erteilung von Religionsunterricht als ordentliches Schulfach. Die noch heute gebräuchliche Definition geht zurück auf einen Kommentar von Gerhard Anschütz zur Weimarer Reichsverfassung und wurde hauptsächlich vor dem Hintergrund der christlichen Kirchen entwickelt. Für die Sicherung der negativen Religionsfreiheit spielt der Begriff der Religionsgesellschaft eine bedeutsame Rolle, indem er eine mitgliedschaftliche Zuordnung ermöglicht. Hier bestehen auch die größten Probleme bei der Anwendung auf islamische Vereinigungen. Da dem Islam eine mitgliedschaftliche Organisation fremd ist, stellen islamische Vereinigungen größtenteils noch keine Religionsgesellschaft im Sinne des Grundgesetzes dar.
Staatskirchenrecht, Religionsverfassungsrecht, Islam, Religionsgesellschaft, Religionsgemeinschaft, Körperschaftsstatus
Persistent identifiers:URN: urn:nbn:de:gbv:7-webdoc-3933-7