Praktizierte Staatskirchenhoheit im Nationalsozialismus: die Finanzabteilungen in der nationalsozialistischen Kirchenpolitik und ihre Praxis in den Landeskirchen von Hannover, Braunschweig und Baden
Ab 1935 richtete der nationalsozialistische Staat Finanzabteilungen bei vielen Verwaltungsbehörden der evangelischen Kirche ein. Sie waren zunächst als Rechtshilfe für die Kirche gedacht. Bald aber wurden die Finanzabteilungen zu dem zentralen staatskirchenhoheitlichen Werkzeug des Reichskirchenmini...