Kontinuität und Wandlung des deutschen Staatskirchenrechts unter den Herausforderungen der Moderne
Inhalt ist eine in 18 Abschnitte gegliederte, differenzierte Betrachtung des deutschen Staatskirchenrechts (Aufgabe, Geschichte, Inhalt, Wandel, Auswirkung auf andere Bereiche). Conclusio: "Das Staatskirchenrecht des Grundgesetzes hat sich 1949 nach dem Vorbild von 1919 und in seiner Bestätigun...
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht |
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1. VerfasserIn: | |
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Mohr Siebeck
1999
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In: |
Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
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normierte Schlagwort(-folgen): | B
Deutschland
/ Staatskirchenrecht
/ Religionsfreiheit
/ Geschichte 1919-1999
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IxTheo Notationen: | KAJ Kirchengeschichte 1914-; neueste Zeit KBB Deutsches Sprachgebiet SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Federal Republic of Germany
B Canon Law B Religionsfreiheit B Kirchenrecht B church-state relations B Verfassungsrecht B Evangelische Kirche in Deutschland/EKD B Constitutional Law B Staat-Kirche-Verhältnis B Bundesrepublik Deutschland B Protestant Church in Germany/Evangelische Kirche in Deutschland/EKD B Religious Freedom B Verhältnis Staat-Kirche |
Zusammenfassung: | Inhalt ist eine in 18 Abschnitte gegliederte, differenzierte Betrachtung des deutschen Staatskirchenrechts (Aufgabe, Geschichte, Inhalt, Wandel, Auswirkung auf andere Bereiche). Conclusio: "Das Staatskirchenrecht des Grundgesetzes hat sich 1949 nach dem Vorbild von 1919 und in seiner Bestätigung 1990 für Freiheit, Offenheit und Pluralismus entschieden. Religion soll für eine religiös gespaltene Gesellschaft auch in den öffentlichen Formen des staatlichen Kulturverfassungs- und Kulturverwaltungsrechts pluralistisch, also in Vielfalt und Verschiedenheit, ohne staatlichen Einheitsdirigismus und ohne weltanschauliche Gleichschaltungstendenzen gemäß der religiösen Überzeugung der Grundrechtsträger - also nach deren Selbstverständnis und deren Selbstdarstellung - frei entfaltet, weitergegeben und verwirklicht werden. Wesentliche Änderungen des Systems werden nicht ohne Einbußen an (positiver wie negativer) Relgionsfreiheit, Kultursubstanz und liberaler Offenheit zu bewerkstelligen sein. Das Grundgesetz hat sich in Kontinuität und Wandel seit fünf Jahrhunderten bewährt." (S. 384) |
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ISSN: | 0044-2690 |
Enthält: | In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
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