Hilfe statt Verwaltung: Wiedereingliederung erwerbsfähiger Arbeitsloser muss oberstes Ziel sein
Im Zentrum von Hartz IV steht die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Betroffen sind solche erwerbsfähige Arbeitslose, die während ihrer vormaligen Erwerbsarbeit Ansprüche auf Lohnersatz aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben. Hartz IV senkt die Geldleistungen auf eine Grundsi...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
ZdK
2004
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In: |
Salzkörner
Year: 2004, Volume: 10, Issue: 5, Pages: 4-5 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Unemployment
B Occupational retraining B Employment policy B Germany, Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 4 |
Parallel Edition: | Electronic
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Summary: | Im Zentrum von Hartz IV steht die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Betroffen sind solche erwerbsfähige Arbeitslose, die während ihrer vormaligen Erwerbsarbeit Ansprüche auf Lohnersatz aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben. Hartz IV senkt die Geldleistungen auf eine Grundsicherung, die der heutigen Hilfe zum Lebensunterhalt entspricht. Im Gegenzug sollen eine verbesserte Betreuung die Wiedereingliederung des erwerbsfähigen Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erleichtern. Ist das "Hartz IV" genannte Gesetz gerecht? |
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Contains: | Enthalten in: Salzkörner
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