Arbeitsrecht in der Kirche: staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht
Das kirchliche Arbeitsrecht ist ein vergleichsweise junges Teilgebiet des Arbeitsrechts. Es gibt nicht nur für die Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung, sondern vor allem auch in den Einrichtungen der Caritas und der Diakonie. Stellt man auf die Zahl der Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung ab, di...
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Format: | Print Book |
Language: | German |
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Published: |
München
[Verlag nicht ermittelbar]
2000
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In: |
Effektives Arbeits- und Sozialrecht (1)
Year: 2000 |
Edition: | 3., völlig neubearb. Aufl. |
Series/Journal: | Effektives Arbeits- und Sozialrecht
1 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Germany
/ Church labor law
B Ecclesiastical service law |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Church employees
Legal status, laws, etc (Germany)
B Third way B State law of churches B Labor law B Labor laws and legislation (Germany) B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung B Ecclesiastical service law B Church service B Employee representation |
Online Access: |
Table of Contents |
Summary: | Das kirchliche Arbeitsrecht ist ein vergleichsweise junges Teilgebiet des Arbeitsrechts. Es gibt nicht nur für die Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung, sondern vor allem auch in den Einrichtungen der Caritas und der Diakonie. Stellt man auf die Zahl der Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung ab, die im kirchlichen Dienst stehen, so erscheinen die Kirchen nach dem Staat als zweitgrößter Arbeitgeber. Doch das Bild des einheitlichen Arbeitgebers Kirche trügt. Schon nach ihrem Selbstverständnis kann die Kirche nicht als Arbeitgeber definiert werden. Sie ist es auch nicht aus Sicht der staatlichen Rechtsordnung, sondern es geht ausschließlich darum, dass Gliederungen der verfassten Kirche die Funktion als Arbeitgeber ausüben, weil sie mit ihren Mitarbeitern Arbeitsverträge abschließen. Nach dem Staatskirchenrecht des Grundgesetzes ermöglicht die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts den Kirchen, den Dienst in den ihnen zugeordneten Einrichtungen nach ihrem bekenntnismäßigen Verständnis zu regeln. Das kirchliche Arbeitsrecht bildet deshalb auch ein Teilgebiet des Kirchenrechts, das bei der Gewährung von Rechtsschutz von den staatlichen Gerichten anzuwenden ist. Die vorliegende Abhandlung zum Arbeitsrecht in der Kirche ist in sechs differenziert untergliederte Kapitel unterteilt: I. Arbeitsrechtliche Regelungsautonomie als Bestandteil des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts; II. Kirchenautonomie und Individualarbeitsrecht; III. Koalitionsfreiheit und Koalitionsbetätigungsrecht in kirchlichen Einrichtungen; IV. Arbeitsrechts-Regelungsrecht der Kirchen; V. Betriebsverfassungsrecht der Kirchen; VI. Gerichtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten |
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Item Description: | Literaturverz. S. 337 - [347] |
Physical Description: | XXXV, 357 S., Kt., 24 cm |
ISBN: | 3406461778 |