Umsatzsteuerpflicht von Privatkrankenhäusern

Kann sich ein Privatkrankenhaus auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen? Das FG Niedersachsen kommt mit Urteil vom 15.1.2025 - 5 K 256/17 - unter Abwägung der unterschiedlichen Kriterien insbesondere wegen der Abrechnung nach tagesgleichen Pflegesätzen an Stel...

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Bibliographic Details
Main Author: Kronawitter, Martin (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2025
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2025, Volume: 13, Issue: 3, Pages: 106-108
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Value-added tax / Hospital
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Kann sich ein Privatkrankenhaus auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen? Das FG Niedersachsen kommt mit Urteil vom 15.1.2025 - 5 K 256/17 - unter Abwägung der unterschiedlichen Kriterien insbesondere wegen der Abrechnung nach tagesgleichen Pflegesätzen an Stelle der Diagnosis Related Groups (DRG) zu dem Schluss, dass die Krankenhausleistungen der Klägerin nicht unter in sozialer Hinsicht vergleichbaren Bedingungen iSd Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL erbracht wurden. Im Gegensatz zu den öffentlichen Einrichtungen bzw. den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern unterlag die Klägerin im Streitfall hinsichtlich der Abrechnungspraxis grundsätzlich keinen rechtlichen Vor­gaben; sie hat sich nicht durch Abschluss etwaiger Verträge entsprechenden Regularien unterworfen, sodass sie insoweit gerade keinen Verpflichtungen mit sozialer Zielsetzung iSd EuGH unterlag.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen