Gibt es eine moderne kirchliche Öffentlichkeitstheorie? Vatikanische Mediendokumente zwischen emphatischer Demokratiebejahung und neuer Öffentlichkeitsangst

Seit dem Siegeszug der europäischen Aufklärungsbewegung gehört die rechtliche Implementierung einer autonomen politischen Öffentlichkeit zum elementaren normativen Selbstverständnis der westlichen Verfassungsstaaten. So gilt etwa in der laufenden Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts die fre...

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Bibliographic Details
Main Author: Große Kracht, Hermann-Josef 1962- (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 1997
In: Communicatio socialis
Year: 1997, Volume: 30, Issue: 3, Pages: 247-266
Online Access: Volltext (kostenfrei)
Volltext (kostenfrei)
Parallel Edition:Non-electronic
Description
Summary:Seit dem Siegeszug der europäischen Aufklärungsbewegung gehört die rechtliche Implementierung einer autonomen politischen Öffentlichkeit zum elementaren normativen Selbstverständnis der westlichen Verfassungsstaaten. So gilt etwa in der laufenden Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts die freie öffentliche Meinungsbildung als "schlechthin konstituierend" (BVerfGE 7, 198 [208.212] u.ö.) für einen demokratischen Staat. Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung sei deshalb nicht nur "als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits le plus precieux de l'homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789) ", sondern zugleich ein Grundmerkmal demokratischer Gesellschaften, denn erst die Kommunikationsfreiheiten ermöglichten "die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist" (ebd.). (...)
ISSN:2198-3852
Contains:Enthalten in: Communicatio socialis
Persistent identifiers:DOI: 10.5771/0010-3497-1997-3-247