Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit wegen einer Mittelfehlverwendung

Die Düsseldorfer Finanzrichter hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit eine unangemessen hohe Vergütung der Geschäftsführung, die durch eine nicht vom Aufsichtsrat als Gremium abgesegnete Vereinbarung zustande kam, Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit der Körperschaft hat. N...

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Main Author: Kronawitter, Martin (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2024
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2024, Volume: 12, Issue: 6, Pages: 198-201
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Non-profit character / Remuneration
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Die Düsseldorfer Finanzrichter hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit eine unangemessen hohe Vergütung der Geschäftsführung, die durch eine nicht vom Aufsichtsrat als Gremium abgesegnete Vereinbarung zustande kam, Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit der Körperschaft hat. Nach dem Urteil vom 15.4.20241 liegt keine Mittelfehlverwendung iSd § 55 Abs. 1 Nr. 1 und 3 AO vor, da die rechtsgrundlose Auszahlung der Vergütungen an die Geschäftsführung nicht der Körperschaft zugerechnet werden können. Lediglich bei grober Vernachlässigung der dem Gesamtgremium Aufsichtsrat obliegenden Überwachungspflichten wäre eine Zurechnung geboten; eine solche grobe Vernachlässigung der Überwachungspflichten lag im Streitfall aber nicht vor.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen