Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten

Die Bundesfinanzrichter hatten über die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, zu entscheiden. Es stellte sich die Frage, ob sich die Steuerfreiheit der Zuschläge nach dem Arbeitslohn für die regelmäß...

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Main Author: Kronawitter, Martin (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2024
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2024, Volume: 12, Issue: 5, Pages: 164-166
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Tax exemption / Stand-by duty
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Die Bundesfinanzrichter hatten über die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, zu entscheiden. Es stellte sich die Frage, ob sich die Steuerfreiheit der Zuschläge nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit oder nach dem Bereitschaftsdienstentgelt bemisst. Mit Urteil vom 11.4.20241 kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit maßgeblich ist. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer für die zuschlagsbewehrte Tätigkeit neben den Erschwerniszuschlägen einen Anspruch auf Grundlohn hat.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen