Überleitung einer Kinderpflegerin nach der Zuordnungstabelle Anlage 33 – Anhang E der AVR
Das Hessische LAG hat mit einer für die Praxis wichtigen Entscheidung Klarheit geschaffen für die Anwendung der Zuordnungs- und Überleitungstabelle der Anlage 33 - Anhang E- der AVR. Dabei steht als wichtigste Erkenntnis im Mittelpunkt, dass nicht zu jeder der in der linken Spalte der Zuordnungstabe...
| Main Author: | |
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| Format: | Print Article |
| Language: | German |
| Check availability: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| Published: |
2015
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| In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2015, Volume: 3, Issue: 5, Pages: 156-159 |
| Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Church labor law
/ Labor law
/ Woman child care worker
/ State labor court
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| IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
| Summary: | Das Hessische LAG hat mit einer für die Praxis wichtigen Entscheidung Klarheit geschaffen für die Anwendung der Zuordnungs- und Überleitungstabelle der Anlage 33 - Anhang E- der AVR. Dabei steht als wichtigste Erkenntnis im Mittelpunkt, dass nicht zu jeder der in der linken Spalte der Zuordnungstabelle genannten Vergütungsgruppen eine ausschließliche Zuordnung in den neuen Entgeltgruppen in der rechten Spalte gemacht worden ist. Vielmehr muss eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zu der Feststellung führen, ob der betreffende Mitarbeiter im Zeitpunkt der Überleitung die Vergütungsgruppe der linken Spalte über einen Bewährungsaufstieg erreicht hat oder nicht. |
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| ISSN: | 2196-0119 |
| Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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