Überleitung einer Kinderpflegerin nach der Zuordnungstabelle Anlage 33 – Anhang E der AVR

Das Hessische LAG hat mit einer für die Praxis wichtigen Entscheidung Klarheit geschaffen für die Anwendung der Zuordnungs- und Überleitungstabelle der Anlage 33 - Anhang E- der AVR. Dabei steht als wichtigste Erkenntnis im Mittelpunkt, dass nicht zu jeder der in der linken Spalte der Zuordnungstabe...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Karst, Thomas (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2015
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2015, Volume: 3, Issue: 5, Pages: 156-159
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Woman child care worker / State labor court
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Das Hessische LAG hat mit einer für die Praxis wichtigen Entscheidung Klarheit geschaffen für die Anwendung der Zuordnungs- und Überleitungstabelle der Anlage 33 - Anhang E- der AVR. Dabei steht als wichtigste Erkenntnis im Mittelpunkt, dass nicht zu jeder der in der linken Spalte der Zuordnungstabelle genannten Vergütungsgruppen eine ausschließliche Zuordnung in den neuen Entgeltgruppen in der rechten Spalte gemacht worden ist. Vielmehr muss eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zu der Feststellung führen, ob der betreffende Mitarbeiter im Zeitpunkt der Überleitung die Vergütungsgruppe der linken Spalte über einen Bewährungsaufstieg erreicht hat oder nicht.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen