Höchstüberlassungsdauer in der Arbeitnehmerüberlassung – die geplante Präzisierung des Begriffs „vorübergehend“ im AÜG aus kirchlicher und staatlicher Sicht
Im Jahr 2011 hat der deutsche Gesetzgeber das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundlegend durch das,,Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung"¹ novelliert und hierdurch die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbei...
| Main Author: | |
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| Format: | Print Article |
| Language: | German |
| Check availability: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| Published: |
2015
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| In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2015, Volume: 3, Issue: 4, Pages: 129-133 |
| Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Church labor law
/ Labor law
/ Temporary agency work
/ Church institution
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| IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
| Summary: | Im Jahr 2011 hat der deutsche Gesetzgeber das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundlegend durch das,,Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung"¹ novelliert und hierdurch die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit umgesetzt. Seither erfolgt die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 AUG nur noch,,vorübergehend". Während der Gesetzgeber 2011 noch auf die Bestimmung einer gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer verzichtete, sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 27.11.2013² zur Präzisierung des Begriffs,,vorübergehend" die gesetzliche Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor. Die Vereinbarkeit einer Höchstüberlassungsdauer mit der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit sowie eventuelle Auswirkungen auf Arbeitnehmerüberlassungen im kirchlichen Dienst sind Gegenstand dieses Beitrags. |
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| ISSN: | 2196-0119 |
| Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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