Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben

Leistungen an Arbeitgeber zur Förderung der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen sind übergreifend in § 34 SGB IX geregelt und gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff: Arbeitgeber ist danach derjenige, der i. d. R....

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Bibliographic Details
Main Author: Luik, Steffen 1969- (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2015
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2015, Volume: 3, Issue: 2, Pages: 54-59
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Integration assistance / Handicapped / Job performance
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Leistungen an Arbeitgeber zur Förderung der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen sind übergreifend in § 34 SGB IX geregelt und gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff: Arbeitgeber ist danach derjenige, der i. d. R. auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages und im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt und von diesem die Arbeitsleistung fordern kann. Der Betriebssitz des Arbeitgebers muss sich in Deutschland befinden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über dieses auch für Arbeitgeber in Kirche und Caritas praxiswichtige Thema.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen