Die potestas vicariades Papstes zur Auflösung kanonischer Ehen
In seiner alljährlichen Rede zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Romana Rota sah sich Papst Johannes Paul II. am 21. Januar 2000 veranlaßt zu bekräftigen, "daß die gültige und vollzogene sakramentale Ehe nie aufgelöst werden kann, nicht einmal durch die Vollmacht des Römischen Pontifex. Die ge...
| Main Author: | |
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| Format: | Electronic Article |
| Language: | German |
| Check availability: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| Published: |
2000
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| In: |
NomoK@non
Year: 2000 |
| Further subjects: | B
Pope
B Dissolution B Marriage |
| Online Access: |
Volltext (kostenfrei) |
| Summary: | In seiner alljährlichen Rede zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Romana Rota sah sich Papst Johannes Paul II. am 21. Januar 2000 veranlaßt zu bekräftigen, "daß die gültige und vollzogene sakramentale Ehe nie aufgelöst werden kann, nicht einmal durch die Vollmacht des Römischen Pontifex. Die gegenteilige Behauptung würde die These implizieren, daß es keine absolut unauflösliche Ehe gibt, was im Gegensatz zu dem Sinn stünde, in dem die Kirche die Unauflöslichkeit des Ehebandes lehrt und immer gelehrt hat." Auch wenn der Papst stellvertretende Vollmacht für die göttliche Macht Jesu Christi habe, habe er dennoch "keine Vollmacht über das natürliche oder positive göttliche Recht". Aufgrund der Lehre der Hl. Schrift und der kirchlichen Tradition sei dies eine "als definitiv anzusehende Lehre", auch wenn sie nicht als Dogma verkündet worden ist. |
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| ISSN: | 2749-2826 |
| Contains: | Enthalten in: NomoK@non
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| Persistent identifiers: | DOI: 10.5282/nomokanon/32 |