Die potestas vicariades Papstes zur Auflösung kanonischer Ehen

In seiner alljährlichen Rede zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Romana Rota sah sich Papst Johannes Paul II. am 21. Januar 2000 veranlaßt zu bekräftigen, "daß die gültige und vollzogene sakramentale Ehe nie aufgelöst werden kann, nicht einmal durch die Vollmacht des Römischen Pontifex. Die ge...

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Main Author: Ihli, Stefan 1971- (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2000
In: NomoK@non
Year: 2000
Further subjects:B Pope
B Dissolution
B Marriage
Online Access: Volltext (kostenfrei)
Description
Summary:In seiner alljährlichen Rede zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Romana Rota sah sich Papst Johannes Paul II. am 21. Januar 2000 veranlaßt zu bekräftigen, "daß die gültige und vollzogene sakramentale Ehe nie aufgelöst werden kann, nicht einmal durch die Vollmacht des Römischen Pontifex. Die gegenteilige Behauptung würde die These implizieren, daß es keine absolut unauflösliche Ehe gibt, was im Gegensatz zu dem Sinn stünde, in dem die Kirche die Unauflöslichkeit des Ehebandes lehrt und immer gelehrt hat." Auch wenn der Papst stellvertretende Vollmacht für die göttliche Macht Jesu Christi habe, habe er dennoch "keine Vollmacht über das natürliche oder positive göttliche Recht". Aufgrund der Lehre der Hl. Schrift und der kirchlichen Tradition sei dies eine "als definitiv anzusehende Lehre", auch wenn sie nicht als Dogma verkündet worden ist.
ISSN:2749-2826
Contains:Enthalten in: NomoK@non
Persistent identifiers:DOI: 10.5282/nomokanon/32