Vorsteuerabzug aus Beförderungsleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Behindertenwerkstatt
Die Hessischen Finanzrichter entschieden mit Urteil vom 18.10.2018 (6 K 1715/17), dass aus den Kosten für den Transport von Behinderten von ihren auswärts liegenden Wohnungen zu den Werkstätten und zurück wegen des ausschließlichen Zusammenhangs mit der Erzielung der i. S. d. § 4 Nr. 18 UStG steuerb...
| Main Author: | |
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| Format: | Print Article |
| Language: | German |
| Check availability: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| Published: |
2018
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| In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2018, Volume: 6, Issue: 6, Pages: 175-177 |
| Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Church labor law
/ Labor law
/ Vorsteuerabzug
/ Handicap
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| IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
| Summary: | Die Hessischen Finanzrichter entschieden mit Urteil vom 18.10.2018 (6 K 1715/17), dass aus den Kosten für den Transport von Behinderten von ihren auswärts liegenden Wohnungen zu den Werkstätten und zurück wegen des ausschließlichen Zusammenhangs mit der Erzielung der i. S. d. § 4 Nr. 18 UStG steuerbefreiten Vergütungen der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist. Es liegen keine unselbständigen Nebenleistungen zu den mit den Werkstätten im Außenverhältnis ausgeführten, nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen vor. Wegen des Vorrangs der direkten Leistungszuordnung kommt hinsichtlich der Transportkosten nicht einmal ein anteiliger Vorsteuerabzug in Betracht. |
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| ISSN: | 2196-0119 |
| Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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