Vorsteuerabzug aus Beförderungsleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Behindertenwerkstatt

Die Hessischen Finanzrichter entschieden mit Urteil vom 18.10.2018 (6 K 1715/17), dass aus den Kosten für den Transport von Behinderten von ihren auswärts liegenden Wohnungen zu den Werkstätten und zurück wegen des ausschließlichen Zusammenhangs mit der Erzielung der i. S. d. § 4 Nr. 18 UStG steuerb...

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Main Author: Kronawitter, Martin (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2018
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2018, Volume: 6, Issue: 6, Pages: 175-177
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Vorsteuerabzug / Handicap
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Die Hessischen Finanzrichter entschieden mit Urteil vom 18.10.2018 (6 K 1715/17), dass aus den Kosten für den Transport von Behinderten von ihren auswärts liegenden Wohnungen zu den Werkstätten und zurück wegen des ausschließlichen Zusammenhangs mit der Erzielung der i. S. d. § 4 Nr. 18 UStG steuerbefreiten Vergütungen der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist. Es liegen keine unselbständigen Nebenleistungen zu den mit den Werkstätten im Außenverhältnis ausgeführten, nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen vor. Wegen des Vorrangs der direkten Leistungszuordnung kommt hinsichtlich der Transportkosten nicht einmal ein anteiliger Vorsteuerabzug in Betracht.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen